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Allg. Turnierbedingungen

Allgemeine Turnierbedingungen des BC97 Herzogenaurach

Liebe Turnierteilnehmer!
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen euch (dem Teilnehmer) und dem Billardverein Herzogenaurach e.V. (dem Veranstalter) im Falle eines zustande gekommenen Turniervertrages.

1. Abschluss des Turniervertrages
Mit der Anmeldung erkennt ihr den Abschluss eines Turniervertrages verbindlich an, auch wenn das Startgeld noch nicht überwiesen wurde. Die Bezahlung der Anmeldegebühr ist somit verbindlich. Bei der Anmeldung ist unerheblich ob diese über das Internetportal www.germantour.net, telefonisch, diverse Messengerplattformen oder persönlich vor Ort erfolgt. Grundlage des Angebotes ist die jeweils aktuelle Turnierausschreibung.

2. Bezahlung
Die Teilnahmegebühr wird entweder im Voraus entrichtet oder ggf. mit Aufschlägen am Veranstaltungstag. Startgeldaufschläge bei kurzfristiger Anmeldung vor Ort sind durch fehlende Planungsmöglichkeit für Bewirtung und Anzahl der notwendigen Helfer vor Ort begründet. Sowohl Vorkasse, als auch Startgeldaufschläge bei kurzfristiger Anmeldung müssen in der Turnierausschreibung genannt sein. Sollte der Teilnehmer dem Turnier unentschuldigt fernbleiben, entbindet ihn das nicht zwingend von der Bezahlung des Startgeldes. Einzelfallregelungen gelten nur in schriftlicher Absprache mit dem
Veranstalter. Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfrist, ist der Veranstalter berechtigt, vom Turniervertrag zurückzutreten und dem Teilnehmer Rücktrittskosten gemäß Absatz 4 zu belasten.

Die Kontoverbindung lautet:
BC 97 Herzogenaurach e.V. bei der Stadtsparkasse Erlangen
IBAN: DE66 7635 0000 0011 0818 36 (Konto 1108 1836, Bankleitzahl 763 500 00)

3. Leistungen, Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Turnierausschreibung und ggf. der schriftlichen Turnierbestätigung. Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Turniervertrages geworden sind. 

Preisgelder sind einkommensteuerpflichtig! Für deren korrekte Versteuerung ist der Teilnehmer, egal ob nationaler oder internationaler Herkunft, jeweils selbst verantwortlich.

4. Rücktritt durch den Spieler vor Turnierantritt/ Stornokosten
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren gilt in Anhängigkeit der Abmeldung bezogen auf den Tag der Veranstaltung und staffelt sich wie folgt:

 
Tage vor Turnierbeginn: Stornokosten:
8 Tage keine
2 Tage 50% des Startgeldes
unentschuldigter Nichtantritt (Fernbleiben) komplettes Startgeld

 

Die Differenz Startgeld zu Stornokosten werden dem Teilnehmer per Überweisung zurückerstattet. Der zurücktretende Teilnehmer kann nach § 651 BGB auch einen Ersatzteilnehmer stellen, der an seiner statt am Turnier teilnimmt, dann fallen keine Stornokosten an. Die Erstattung des Startgeldes an den zurücktretenden Teilnehmer übernimmt dann der gestellte Ersatzteilnehmer.

5. Leistungsänderungen
Nach Vertragsabschluss kann der Veranstalter eine Änderung der Turnierausschreibung nur vornehmen, wenn der Teilnehmer noch rechtzeitig informiert werden kann. Davon ausgenommen sind auf der Ausschreibung angekündigte Anpassungen von Preisgeld in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl, sowie angekündigte Anpassungen von Turnierablauf und Ausspielzielen.
Änderungen und Abweichungen einzelner Turnierleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Turniervertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig wären und vom Turnierveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen.

6. Gewährleistung und Haftung des Turnierveranstalters

(1) Der Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Turnierleistungen, ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen und die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der Turnierausschreibung angegebenen Turnierleistungen, ausgenommen der Veranstalter hat gemäß Absatz 5 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Turnierausschreibung erklärt. Beanstandungen müssen unverzüglich dem Turnierveranstalter (spätestens bei Turnierbeginn vor Ort vor Ort) mitgeteilt werden. Kommt ein Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

(2) Die deliktische Haftung des BC97 Herzogenaurach für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen (z.B. Diebstahl, Beschädigungen). Körperliche Schäden eines Teilnehmers, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, also Unfälle jeglicher Art, sind dem Veranstalter vor Ort unverzüglich anzuzeigen.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. externe Speisebestellungen), außer diese Leistungen sind in der Turnierausschreibung und Turnierbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen Bestandteil des Vertrages.

(4) Der Veranstalter haftet insoweit für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden, wenn dieser durch die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten des Turnierveranstalters verursacht wurde.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Turnierveranstaltung gegenüber dem Turnierveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

8. Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bei höherer Gewalt vom Turniervertrag zurücktreten und das Turnier absagen. Bereits vom Teilnehmer geleistete Startgeldzahlungen erhält der Teilnehmer bei Ausfall/ Absage des Turniers zurückerstattet.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordentlich angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung derselben.

10. Bild, Video und Tonaufnahmen
Der Teilnehmer des Turniers erklärt mit seiner Anmeldung und Teilnahme automatisch das Einverständnis zur Erstellung von kombinierten Bild-, Video- und Tonaufnahmen seiner Person im Verlauf des Turniers sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Turnier.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben:

BC´97 Herzogenaurach e.V.
Zeppelinstraße 4
91074 Herzogenaurach
Tel. 09132 / 630954
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gesetzlicher vertreten durch den 1.Vorsitzenden Klaus Richter
Mobil: 0170 / 38 34 633
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